Umweltschutz und Tierschutz

 

Ziel der Politik muß es sein, die den Menschen anvertraute Schöpfung zu bewahren und die Lebensgrundlagen des deutschen Volkes auf Dauer zu sichern.

 

Umweltschutz

Wir fordern Augenmaß statt blindem, fanatischem Eifer. Deshalb müssen alle Entscheidungen zum Umweltschutz auf der Grundlage möglichst objektiver wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen werden. In unserer auf Fortentwicklung angewiesenen Gesellschaft kann es keinen Stillstand und auch kein Nullwachstum

geben, der Fortschritt soll aber im Einklang mit der Natur stehen:

 

• keine neuen Atomkraftwerke, aber weiterer Betrieb der vorhandenen auf höchstmöglichem Sicherheitsniveau

• Nutzung alternativer Energiequellen, insbesondere der Solarwasserstofftechnologie

• Forschungsförderung neuer Technologien wie der Brennstoffzelle

• keine Verteufelung des Individualverkehrs, aber Förderung von Bahnen und Bussen sowie Begrenzung des grenzüberschreitenden Verkehrs

• Natur- und Landschaftsschutz nicht nur als Selbstzweck, sondern auch im Interesse der Menschen

Ein kurzfristiges Gewinnstreben nach amerikanischem Vorbild führt zu verantwortungsloser Ausbeutung der Natur.

 

Der Staat muß deshalb steuernd eingreifen, um sie für künftige Generationen zu sichern:

 

• Ende der Wegwerfgesellschaft, stattdessen Kreislaufwirtschaft und Produktion langlebiger Güter

• Förderung einer extensiven Landwirtschaft durch Verringerung des Wettbewerbsdrucks

• weniger Düngemittel und Schädlingsbekämpfung

• Rückkehr zu naturgemäßen Produktionsmethoden

• Ersetzung von Monokulturen im Wald

• Durchsetzung der im Sinne des Gemeinwohls gebotenen Maßnahmen zum Gewässer- und Immissionsschutz

• Schutz der heimischen Wirtschaft gegen Importe aus Ländern mit fehlendem oder unzureichendem Umweltschutz

 

Deutschland ist einer der am dichtesten besiedelten Staaten der Welt. Deshalb beeinträchtigt jedes weitere Bevölkerungswachstum die natürlichen Lebensgrundlagen. Auch aus diesem Grunde ist eine weitere Zuwanderung abzulehnen.

 

Tierschutz

Nach Ansicht der REPUBLIKANER sollen Tiere als Mitgeschöpfe geachtet und  vor nicht artgerechter Haltung und vermeidbarem Leid geschützt werden.

• Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz ohne Einschränkung durch die Artikel 4, Abs. 2 (ungestörte Religionsausübung) und Artikel 5 Abs. 3 (Freiheit der Forschung)

• Verbot des Schächtens

• Beschränkung von Tierversuchen auf eng begrenzte medizinische Zwecke

• Verbot der Käfighaltung und Verbot des Lebendtransportes von Schlachtvieh über 50 km täglich

• Genveränderungen nur unter strenger Kontrolle und mit Kennzeichnung

• Klagerecht für Verbände

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