Innere Sicherheit, Justiz

 

Wir sind die Partei für Recht und Ordnung.

Ein Staat, der die Sicherheit seiner Bürger nicht mehr gewährleistet, verliert seine

Daseinsberechtigung. Wir fordern einen Staat, der Straftaten mit Härte und Entschlossenheit

verhindert und sich den Opfern verpflichtet fühlt, nicht den Tätern.

Ziel ist aber nicht der starke Staat an sich, sondern der Schutz und die Freiheit der

Bürger.

 

Gesellschaftliches Umdenken

 

Es muß sich in allen gesellschaftlichen Bereichen wieder die Erkenntnis durchsetzen,

daß Menschen nur dann friedlich zusammenleben können, wenn bestimmte

Regeln eingehalten werden. Hierfür bedarf es einer Erziehung, die Werte wie Anstand,

Ordnung und Redlichkeit vermittelt und sie nicht als »Sekundärtugenden«

verleumdet. Es muß klargestellt werden, daß die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit

ihre Grenze in den Rechten anderer findet.

Gesetzgebung

 

Die Gesetzgebung hat die Aufgabe, den Behörden und Gerichten die zur Gefahrenabwehr

erforderlichen Befugnisse zu geben:

 

• empfindliche Strafen bereits bei der sogenannten Bagatellkriminalität

• Aussetzung von Freiheitsstrafen zur Bewährung nur noch in Ausnahmefällen

(Ersttäter bei weniger als 1 Jahr Freiheitsstrafe)

• Wiedereinführung von Zuchthäusern für Schwerverbrecher

• Verbüßung lebenslanger Freiheitsstrafen mindestens 40 Jahre

• mögliche Anwendung des Jugendstrafrechtes ab einem Alter von 12 Jahren

• generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab einem Alter von 18 Jahren

• Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens

• Ausdehnung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr, zwingende Untersuchungshaft bei Serientätern

• regelmäßige, auch nachträglich anzuordnende Sicherungsverwahrung bei Gewohnheitsverbrechern und Triebtätern

• Beschränkung des Datenschutzes, soweit er die Strafverfolgung behindert

• Verschärfung des Melderechts

• Strafbewehrtes Vermummungsverbot und Wiedereinführung des alten Tatbestandes des Landfriedensbruchs

• zwingende Ausweisung ausländischer Straftäter bei schweren oder wiederholten Straftaten

Dagegen lehnen wir die Einführung der Todesstrafe aus ethischen Gründen ab.

 

Polizei

Jeder Angriff auf einen Polizisten ist ein Angriff auf den Rechtsstaat und muß

entsprechend geahndet werden. Wir befürworten ohne Einschränkung das Gewaltmonopol

des Staates. Er hat alle Bürger zu schützen. Sicherheit darf nicht

zum Privileg der Wohlhabenden werden, die sich private Sicherheitsdienste

leisten können. Wir brauchen deshalb eine starke Polizei, die konsequent und

motiviert ihre Aufgaben wahrnimmt:

• sofortige Reaktion auch auf geringfügige Verstöße (null Toleranz)

• kein Zurückweichen vor Kriminellen aus Gründen der »Verhältnismäßigkeit«

• verstärkte Präsenz der Polizei in der Öffentlichkeit

• Wiedereinführung von Grenzkontrollen und Kündigung des Schengener

Abkommens

• flächendeckende Einführung der zweigeteilten Laufbahn

 

Justiz

Staatsanwaltschaften und Gerichte haben nicht die Aufgabe, vorrangig Verständnis

für die Täter zu entwickeln und die größtmögliche Milde walten zu lassen.

Vorrang gebührt dem Opferschutz. Die jetzige Praxis der Strafrechtspflege ist weitgehend

skandalös. Es muß deshalb – beginnend mit der Juristenausbildung – ein

 

anderes, opferorientiertes Bewußtsein geschaffen werden.

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