Innere Sicherheit, Justiz
Wir sind die Partei für Recht und Ordnung.
Ein Staat, der die Sicherheit seiner Bürger nicht mehr gewährleistet, verliert seine
Daseinsberechtigung. Wir fordern einen Staat, der Straftaten mit Härte und Entschlossenheit
verhindert und sich den Opfern verpflichtet fühlt, nicht den Tätern.
Ziel ist aber nicht der starke Staat an sich, sondern der Schutz und die Freiheit der
Bürger.
Gesellschaftliches Umdenken
Es muß sich in allen gesellschaftlichen Bereichen wieder die Erkenntnis durchsetzen,
daß Menschen nur dann friedlich zusammenleben können, wenn bestimmte
Regeln eingehalten werden. Hierfür bedarf es einer Erziehung, die Werte wie Anstand,
Ordnung und Redlichkeit vermittelt und sie nicht als »Sekundärtugenden«
verleumdet. Es muß klargestellt werden, daß die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit
ihre Grenze in den Rechten anderer findet.
Gesetzgebung
Die Gesetzgebung hat die Aufgabe, den Behörden und Gerichten die zur Gefahrenabwehr
erforderlichen Befugnisse zu geben:
• empfindliche Strafen bereits bei der sogenannten Bagatellkriminalität
• Aussetzung von Freiheitsstrafen zur Bewährung nur noch in Ausnahmefällen
(Ersttäter bei weniger als 1 Jahr Freiheitsstrafe)
• Wiedereinführung von Zuchthäusern für Schwerverbrecher
• Verbüßung lebenslanger Freiheitsstrafen mindestens 40 Jahre
• mögliche Anwendung des Jugendstrafrechtes ab einem Alter von 12 Jahren
• generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab einem Alter von 18 Jahren
• Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens
• Ausdehnung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr, zwingende Untersuchungshaft bei Serientätern
• regelmäßige, auch nachträglich anzuordnende Sicherungsverwahrung bei Gewohnheitsverbrechern und Triebtätern
• Beschränkung des Datenschutzes, soweit er die Strafverfolgung behindert
• Verschärfung des Melderechts
• Strafbewehrtes Vermummungsverbot und Wiedereinführung des alten Tatbestandes des Landfriedensbruchs
• zwingende Ausweisung ausländischer Straftäter bei schweren oder wiederholten Straftaten
Dagegen lehnen wir die Einführung der Todesstrafe aus ethischen Gründen ab.
Polizei
Jeder Angriff auf einen Polizisten ist ein Angriff auf den Rechtsstaat und muß
entsprechend geahndet werden. Wir befürworten ohne Einschränkung das Gewaltmonopol
des Staates. Er hat alle Bürger zu schützen. Sicherheit darf nicht
zum Privileg der Wohlhabenden werden, die sich private Sicherheitsdienste
leisten können. Wir brauchen deshalb eine starke Polizei, die konsequent und
motiviert ihre Aufgaben wahrnimmt:
• sofortige Reaktion auch auf geringfügige Verstöße (null Toleranz)
• kein Zurückweichen vor Kriminellen aus Gründen der »Verhältnismäßigkeit«
• verstärkte Präsenz der Polizei in der Öffentlichkeit
• Wiedereinführung von Grenzkontrollen und Kündigung des Schengener
Abkommens
• flächendeckende Einführung der zweigeteilten Laufbahn
Justiz
Staatsanwaltschaften und Gerichte haben nicht die Aufgabe, vorrangig Verständnis
für die Täter zu entwickeln und die größtmögliche Milde walten zu lassen.
Vorrang gebührt dem Opferschutz. Die jetzige Praxis der Strafrechtspflege ist weitgehend
skandalös. Es muß deshalb – beginnend mit der Juristenausbildung – ein
anderes, opferorientiertes Bewußtsein geschaffen werden.