Gesundheit und Soziales

 

Wir bekennen uns zum Sozialstaat als unverzichtbarer Grundlage des Gemeinwesens. Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes darf kein unverbindlicher

Programmsatz bleiben, sondern muß Richtlinie der praktischen Politik sein. Im Sozialstaat ist allen Bürgern ein menschenwürdiges Dasein zu gewährleisten, sei es durch staatliche Leistungen oder durch Versicherungen, in denen die Bürger eine Solidargemeinschaft bilden. Diese wurden schon bisher durch politische Eingriffe (versicherungsfremde Leistungen), Interessenklüngel und eine kostentreibende Zersplitterung geschädigt.

 

Die Versicherten erhalten für immer mehr Geld immer weniger Leistungen. Zusätzlich

wird der Sozialstaat durch einen ausufernden Mißbrauch und eine sich verschlechternde

Altersstruktur bedroht.

 

Die soziale Sicherung muß deshalb auf eine neue Grundlage gestellt werden.

 

Dies bedeutet allgemein:

• Vereinfachung des Systems der Sozialleistungen auf vier Leistungsarten

• Rentenversicherung (für Alter und Erwerbsunfähigkeit)

• Krankenversicherung (einschließlich Pflegeversicherung)

• Arbeitslosenversicherung

• Sozialhilfe

• Abbau unnötiger Bürokratie ohne Rücksicht auf Besitzstände und Interessengruppen

• Ausdehnung der Beitragspflichten durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage

• Beitragspflichten der Unternehmen nicht nur nach der Lohnsumme, sondern nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

• Begrenzung der Ausgaben bei denjenigen, die keine entsprechenden Beiträge

geleistet haben

• Kündigung von Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten, wenn sie sich zu Lasten der deutschen Versicherten auswirken

 

Gesundheit

Gesundheitspolitik fördert die Gesundheit des Einzelnen sowie der gesamten Solidargemeinschaft. Jeder Einzelne und die Gemeinschaft sind zu gesundheitsbewußtem Handeln verpflichtet.

Die Eigenverantwortung für die persönliche Gesundheit muß gestärkt werden. Diese beginnt mit der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsberatung. Die im Gesundheitswesen tätigen Berufsgruppen tragen eine besondere Verantwortung für die Gesundheit und den Standard der Heilkunst. Ziel ist eine Weltspitzenmedizin.

 

Im Interesse einer optimalen Therapie müssen die freie Arztwahl des Patienten und die eigenverantwortliche Tätigkeit des Arztes bewahrt werden. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient darf durch staatliche Eingriffe nicht gestört werden. Krankheit darf nicht zu wirtschaftlicher Notlage führen. Angesichts der hohen

Kosten einer zeitgemäßen gesundheitlichen Behandlung und Versorgung ist eine Krankenversicherung für jedermann erforderlich. Um die hohen Kosten der modernen Weltspitzenmedizin aufbringen zu können, muß die Leistungsgemeinschaft wiederhergestellt werden.

 

Wir Republikaner wenden uns gegen eine Zwei-Klassen-Medizin. Diesem Ziel hat auch eine Strukturreform des Gesundheitswesens und des sozialen Krankenversicherungssystems zu dienen. Dabei dürfen die Freiberuflichkeit, die Behandlungsfreiheit, die Vertragsfreiheit und die Eigenverantwortung des Arztes nicht verkürzt werden.

 

Krankenversicherung

• Bildung einer einheitlichen gesetzlichen Krankenkasse

• Abrechnung der ärztlichen Leistungen gegenüber den Patienten und Vorlage an die Krankenversicherung mit deren Quittung

• strikte Begrenzung auf medizinisch erforderliche Leistungen

• keine bessere Behandlung von Sozialhilfeempfängern und Asylbewerbern gegenüber Beitragszahlern

• keine Leistungen an ausländische Familienangehörige im Heimatland

• Risikoversicherung für gefährliche Sportarten

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