Finanzen, Steuern

 

Die Finanzpolitik des Staates muß auf die Erfüllung staatlicher Aufgaben ausgerichtet sein. Dem widerspricht die Praxis der letzten Jahrzehnte, immer mehr freiwillige Aufgaben zu erfüllen, die oft nur kleinen Gruppen der Bevölkerung nützen oder die Interessen des Auslandes befriedigen. Politiker betreiben oft eine Klientelpolitik,

die nur die tatsächlichen oder auch nur angenommenen Wünsche der eigenen Wähler erfüllen soll. Das Allgemeinwohl bleibt dabei auf der Strecke.

 

Die ständig steigenden Staatsschulden verkleinern immer mehr den politischen Handlungsspielraum und gefährden die soziale Sicherheit. Sie führen dazu, daß der Staat immer weniger in der Lage ist, seine originären Aufgaben zu erfüllen.

 

Die Steuer- und Abgabenlast steigt immer mehr. Selbst die sogenannte Steuerreform hat keine wirkliche Entlastung gebracht. Die Lasten wurden nur umverteilt. Die derzeitige Staatsquote von mehr als 55 % ist unerträglich und läßt den Bürgern und der Wirtschaft zu wenig von den erarbeiteten Erträgen. Kapitalflucht, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Korruption und Leistungsverweigerung sind die Folgen.

 

 

Das Steuersystem ist so kompliziert geworden, daß selbst ausgewiesene Fachleute dieses nicht mehr durchschauen. Sogar der Bundesfinanzminister mußte zugeben, daß er nicht in der Lage ist, seine eigene Steuererklärung auszufüllen.

 

Wir fordern deshalb:

• Mittelfristige Rückführung der Nettokreditaufnahme auf Null

• starke Vereinfachung des Steuersystems

• Reduzierung der Steuerlast ist auf ein notwendiges Maß

• einheitliche Besteuerung von Einkommen durch ein Drei-Stufen-Modell (Steuersätze 15 %, 25 % und 35 %).

• Streichung unnötiger Vergünstigungen und Sonderregelungen aus dem Steuerrecht

• Überprüfung der Verbrauchssteuern

• Das Subsidiaritätsprinzip ist zwingend einzuführen. Bund, Länder und Kommunen müssen die von ihnen beschlossenen Maßnahmen auch selbst finanzieren

• Subventionen und Beschäftigungsprogramme nur als zeitlich begrenzte Maßnahmen in Ausnahmesituationen

• keine Verlagerung von Gewinnen ins Ausland bei Geltendmachung von Verlusten im Inland

• Bestrafung der mutwilligen Verschwendung von Steuergeldern und Regreß bei den Verantwortlichen

• Bei gravierenden Verstößen gegen die Haushaltsgrundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit müssen die Rechnungshöfe das Recht haben, die ordentlichen Gerichte anzurufen

 

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