Ausländer

 

In Deutschland ist die Grenze der Belastbarkeit überschritten. Der hohe Ausländeranteil hat in vielen Städten und Stadtteilen dazu geführt, daß Deutsche in die Minderheit geraten, Schulklassen fast nur noch aus Ausländern bestehen und – vor allem bei Türken – Parallelgesellschaften entstehen.

 

Die Aufnahmefähigkeit für Ausländer aus fremden Kulturkreisen ist erschöpft, teilweise bereits überschritten, eine Integration findet kaum noch statt. Noch mehr Ausländer werden insbesondere

nicht benötigt, um den Bevölkerungsrückgang in Deutschland auszugleichen und die sozialen Sicherungssysteme zu retten. In einem der am dichtesten besiedelten Staaten der Welt und angesichts der großen Umweltprobleme wäre ein gewisser Rückgang der Bevölkerungsdichte ein Segen. Die Renten müssen auf andere Weise gesichert werden, vor allem durch Förderung der deutschen Familien. Dies gilt umso mehr, als die Ausländer das Sozialsystem bisher nicht entlasten, sondern belasten.

 

Deshalb müssen alle Möglichkeiten wahrgenommen werden, um die Zuwanderung von Ausländern zu begrenzen und bestimmte Ausländergruppen in ihre Heimat zurückzuführen:

 

• Bestätigung des Grundsatzes, daß Deutschland kein Einwanderungsland ist

• Erlaß eines Zuwanderungsverhinderungsgesetzes

• Kündigung aller völkerrechtlichen Verträge, die ein Recht auf Zuwanderung einräumen

(z. B. Assoziierungsabkommen mit der Türkei)

• Rückkehrhilfen für arbeitslose Ausländer

• Verstärkung statt Abbau von Grenzkontrollen

• Beibehaltung des Anwerbestopps für ausländische Arbeitnehmer

• keine Freizügigkeit für Angehörige ost- und südosteuropäischer Staaten, die in die Europäische Union aufgenommen werden

• zwingende Ausweisung bei wiederholten oder schweren Straftaten

• Begrenzung des Familiennachzugs auf Kleinkinder bis 6 Jahre

• Beendigung des Aufenthalts von integrationsunwilligen Ausländern, insbesondere islamischen Fundamentalisten

• Beteiligung der Ausländer an den Integrationskosten

• Zuzug von Aussiedlern nur für Personen mit nachweislich deutscher Abstammung

und mit hinreichenden deutschen Sprachkenntnissen

• Keine weiteren Kontingentflüchtlinge, auch nicht aufgrund von Sondervereinbarungen

 

Wer auf Dauer in Deutschland bleiben will, muß sich in die deutsche Gesellschaft einfügen; er bleibt ein Gast, der die Rechte eines Staatsbürgers nur durch Einbürgerung erlangen kann:

• Erlernen der deutschen Sprache und volle Respektierung des Grundgesetzes, sowie Anpassung an die hier geltenden Normen

• Verzicht auf übersteigerte, ein friedliches Zusammenleben störende nationalreligiöse Verhaltensweisen

• kein Ausländerwahlrecht

• keine doppelte Staatsbürgerschaft

• Einbürgerung nur bei eindeutiger Hinwendung zur deutschen Nation

 

Asyl

Die Praxis des Asylrechts ist durch massenhaften Mißbrauch gekennzeichnet. Es muß auf die wirklich politisch Verfolgten beschränkt werden:

• Streichung des Grundrechts auf Asyl, stattdessen Regelung durch Gesetz

• keine Erweiterung des Asylrechts auf nichtstaatliche Verfolgung und sogenannte Armutsflüchtlinge

• Unterbringung in Sammelunterkünften und ausschließlich Gewährung von Sachleistungen

• Beschleunigung der Asylverfahren, Beschränkung auf zwei Gerichtsverfahren und Ausschluß von Folgeanträgen

• konsequente Abschiebung aller abgelehnten Asylbewerber

•Beugehaft gegen abgelehnte Asylbewerber, die – etwa durch die Vernichtung von Ausweisen – ihre Abschiebung verhindern

• Abschiebung krimineller Asylbewerber auch vor Abschluß des Verfahrens

• Unterbindung des sogenannten Kirchenasyls mit polizeilichen und strafrechtlichen Mitteln

• Überprüfung der Asylgründe bei anerkannten Asylberechtigten alle zwei Jahre und Rückführung bei Wegfall des Asylgrundes

 

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